Seit 01.01.2019 sind alle Betreiber von Kommunikationsnetzen nach dem österreichischen Telekommunikationsgesetz verpflichtet,
bei neu erworbenen Wertkarten-SIM-Karten die Stammdaten des Teilnehmers abzufragen. Erst dann wird die SIM-Karte aktiviert bzw. freigeschaltet.
Info: Die Registrierung der Prepaid-SIM-Karten unterliegt den Standards des
Datenschutzes/ EU-DSGVO bei A1.
Tipp:
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