Meine A1 Rechnung

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Erste Rechnung

Die erste Rechnung kann höher ausfallen, als erwartet. Sie enhält z.B. zusätzliche Kosten, die in den folgenden Rechnungen nicht mehr anfallen.

Hier sind einige Gründe, warum die erste Rechnung höher sein kann:

Anteilig berechnete Gebühren: Wenn Ihr Vertrag Mitte des Monats startet, zahlen Sie für die Tage bis zum nächsten Monat extra.

Einmalige Aktivierungskosten: Die erste Rechnung kann Gebühren für die Aktivierung oder Einrichtung enthalten.

Zusätzliche Dienste: Wenn Sie bei Vertragsabschluss Extra-Dienste gewählt haben, zahlen Sie diese mit der ersten Rechnung.

Weitere Informationen:
Was muss ich bei der 1. Rechnung von A1 beachten?
Was sind Grund- und Verbindungsentgelte?

Rechnung nach Tarifwechsel

Nach einem Tarifwechsel kann die Rechnung aus mehreren Gründen höher ausfallen:

Anteilig berechnete Gebühren: Die Rechnung enthält Gebühren für den alten Tarif bis zum Wechsel und für den neuen Tarif ab dem Wechsel. Das kann die Rechnung teurer machen, weil sie mehrere Zeiträume abdeckt.

Einmalige Gebühren: Der Tarifwechsel kann einmalige Gebühren verursachen, wie z.B. Wechselgebühren oder Aktivierungskosten für neue Dienste.

Weitere Informationen:
Ich habe meinen Mobil-Tarif gewechselt - was muss ich bei den Rechnungen beachten?
Ich habe mein Festnetz-Produkt gewechselt - was muss ich bei den Rechnungen beachten?

Endabrechnung/Schlussrechnung (z.B. nach Kündigung, bei einem Todesfall)

Alle offenen Restbeträge werden in Ihrer letzten Rechnung zusammengefasst. Dazu zählen:

Kündigung vor Bindungsende: Wenn Sie Ihren Vertrag vorzeitig kündigen, zahlen Sie die Grundgebühr für die restlichen Monate der Laufzeit Ihres Vertrages auf einmal.

Laufende TeilzahlungenWenn Sie ein Gerät (z.B. ein Smartphone) mit Ihren laufenden Rechnungen abbezahlt haben, werden alle restlichen Raten auf einmal fällig.

Mobilpoints: Wenn Sie bei der Kündigung einen negativen Mobilpoints-Stand haben, wird der Ausgleichsbetrag in Ihrer letzten Rechnung verrechnet.

Warum erhalte ich nach der Schlussrechnung noch eine weitere Rechnung?

Grundentgelte werden bei verschiedenen Produkten im Vorhinein bzw. im Nachhinein verrechnet. Wurden Sie im Nachhinein verrechnet, kann es eine Rechnung nach dem Kündigungsdatum mit den anteiligen Gebühren geben.

Hardware im Eigentum von A1: Modems, TV-Boxen, die von A1 gemietet waren, müssen per Post (Retourenetikett wird zugeschickt) zurückgesendet oder in einem A1 Shop abgegeben werden. Danach haben Sie 4 Wochen Zeit, die Hardware zurückzugeben. Passiert dies nicht, fallen je nach Hardware mindestens 100,- Euro an. 

Im Todesfall: Wir verstehen, dass das für die Angehörigen eine besonders schwere Zeit ist. Daher gestalten wir die Beendigung bzw. Änderung des Vertrages so einfach wie möglich.

Bei einer Kündigung wird der Vertrag mit Eingangsdatum des Schreibens gekündigt. Restentgelte werden nicht verrechnet. TV-Boxen oder Modems können einfach in einem A1 Shop abgegeben oder per Post zurückgesendet werden.

In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass bereits vor der Beendigung oder Änderung der Verträge eine weitere Rechnung erstellt wurde. Prüfen Sie dazu das Ausstellungsdatum der Rechnung. Ist das Eingangsdatum Ihrer Bekanntgabe nach diesem Zeitpunkt, erhalten Sie noch eine weitere Abschlussrechnung.

Weitere Informationen:
​​​​​​​Was ist zu tun, wenn der Vertragsinhaber verstorben ist?
​​​​​​​

Gutschriften

Sie erhalten Ihre Gutschrift auf einer Ihrer nächsten Rechnungen. Der genaue Zeitpunkt hängt davon ab, wann die Gutschrift in Ihrem A1 Verrechnungskonto vermerkt wurde. Wurde die Gutschrift nach dem Rechnungsabschluss eingetragen, befindet sich Ihre Gutschrift auf der folgenden Rechnung. 

Gutschriften werden nicht ausbezahlt, sondern für die Bezahlung Ihrer aktuellen bzw. nächsten Rechnung verwendet. Der Rechnungsbetrag fällt dann geringer aus. 

Ausnahme: Gibt es nach einer Kündigung keinen weiteren A1 Vertrag, werden auch Gutschriften ausbezahlt. 

Zuschlussleistung BMVIT

Das BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) gewährt Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit einen monatlichen Telekommunikationszuschuss.
Alle Informationen rund um den Zuschuss finden Sie unter A1.net/zuschuss. Grundsätzlich wird der Zuschuss als Gutschrift auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.

Ihre Rechnung könnte höher sein wenn:

  • der Bescheid abgelaufen (auf bis zu 5 Jahre befristet) und kein neuer bei A1 eingelangt ist.
  • sich Ihre Berechtigung geändert hat.
  • Sie auf ein Produkt/Tarif gewechselt haben, das nicht für einen Zuschuss vorgesehen ist (z.B. auf einen A1 Cube).
  • Sie bereits einen Zuschuss auf einer anderen Telefonnummer haben (ist nur für einen Anschluss möglich).
Weitere Informationen:
Warum habe ich meine Gutschrift noch nicht erhalten?

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Egal ob einzelne Positionen oder die gesamte Rechnung. Kara erklärt wie sich Kosten zusammensetzen und holt Hilfe, wenn sie nicht weiter weiß.

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Bezahlung im A1 Shop

Wenn Sie Ihre Rechnung im A1 Shop bezahlen, wird die Zahlung sofort erfasst und Sie bekommen eine Bestätigung. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 9 Euro an.

Onlinebanking

Überweisen Sie die Rechnung über das Online-Banking Ihrer Bank. Machen Sie das am besten schon vor dem Fälligkeitsdatum, damit es keine Verspätung gibt. Es kann ein paar Tage dauern, bis das Geld bei A1 ankommt.

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