Alle offenen Restbeträge werden in Ihrer letzten Rechnung zusammengefasst. Dazu zählen:
Kündigung vor Bindungsende: Wenn Sie Ihren Vertrag vorzeitig kündigen, zahlen Sie die Grundgebühr für die restlichen Monate der Laufzeit Ihres Vertrages auf einmal.
Laufende Teilzahlungen: Wenn Sie ein Gerät (z.B. ein Smartphone) mit Ihren laufenden Rechnungen abbezahlt haben, werden alle restlichen Raten auf einmal fällig.
Mobilpoints: Wenn Sie bei der Kündigung einen negativen Mobilpoints-Stand haben, wird der Ausgleichsbetrag in Ihrer letzten Rechnung verrechnet.
Warum erhalte ich nach der Schlussrechnung noch eine weitere Rechnung?
Grundentgelte werden bei verschiedenen Produkten im Vorhinein bzw. im Nachhinein verrechnet. Wurden Sie im Nachhinein verrechnet, kann es eine Rechnung nach dem Kündigungsdatum mit den anteiligen Gebühren geben.
Hardware im Eigentum von A1: Modems, TV-Boxen, die von A1 gemietet waren, müssen per Post (Retourenetikett wird zugeschickt) zurückgesendet oder in einem A1 Shop abgegeben werden. Danach haben Sie 4 Wochen Zeit, die Hardware zurückzugeben. Passiert dies nicht, fallen je nach Hardware mindestens 100,- Euro an.
Im Todesfall: Wir verstehen, dass das für die Angehörigen eine besonders schwere Zeit ist. Daher gestalten wir die Beendigung bzw. Änderung des Vertrages so einfach wie möglich.
Bei einer Kündigung wird der Vertrag mit Eingangsdatum des Schreibens gekündigt. Restentgelte werden nicht verrechnet. TV-Boxen oder Modems können einfach in einem A1 Shop abgegeben oder per Post zurückgesendet werden.
In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass bereits vor der Beendigung oder Änderung der Verträge eine weitere Rechnung erstellt wurde. Prüfen Sie dazu das Ausstellungsdatum der Rechnung. Ist das Eingangsdatum Ihrer Bekanntgabe nach diesem Zeitpunkt, erhalten Sie noch eine weitere Abschlussrechnung.
Weitere Informationen:
Was ist zu tun, wenn der Vertragsinhaber verstorben ist?